Heike Baranzke
Tierethik, Tiernatur und Moralanthropologie im Kontext von § 17, Tugendlehre
Vor mehr als 150 Jahren
formulierte Arthur Schopenhauer in seiner Preisschrift über die Grundlage
der Moral
Kritikpunkte an
Äußerungen Kants zum moralischen Verhältnis des Menschen zu den Tieren, die
seither zu den tierethischen Standardvorwürfen an die Adresse der Kantischen
Ethik gehören und ihr völlige tierethische Leistungsunfähigkeit attestieren.
Schopenhauer sieht jede „ächte Moral“ durch den Satz beleidigt,
daß die vernunftlosen Wesen (also die Thiere)
Sachen wären und daher auch bloß als Mittel, die nicht zugleich Zweck sind,
behandelt werden dürften. In Uebereinstimmung hiemit wird, in den
Metaphysischen Anfangsgründen der Tugendlehre, § 16,
ausdrücklich gesagt: ‚Der Mensch kann keine Pflicht gegen irgend ein Wesen
haben, als bloß gegen den Menschen‘; und dann heißt es § 17: ‚Die grausame
Behandlung der Thiere ist der Pflicht des Menschen gegen sich selbst
entgegen; weil sie das Mitgefühl an ihrem Leiden im Menschen abstumpft,
wodurch eine der Moralität im Verhältniß zu anderen Menschen sehr
diensame, natürliche Anlage geschwächt wird.‘ Also bloß zur Uebung soll man mit
Thieren Mitleid haben, und sie sind gleichsam das pathologische Phantom zur
Uebung des Mitleids mit Menschen.
Kant-Studien, Walter de Gruyter
Print ISSN: 0022-8877
Volume: 96, 09/2005
Pages: 336 - 363
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