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von Cord Friebe

Substanz/Akzidens-Ontologie inkongruenter Gegenstücke

Zwei Körper, die exakte Spiegelbilder voneinander sind, nennt Kant „inkongruente Gegenstücke”. Als Beispiel für solche Figuren, die strecken- und winkelgleich, aber nicht kongruent sind, mithin durch Translation und Drehung nicht zur Deckung gebracht werden können, gelten die rechte und die linke Hand eines Menschen. Obwohl diese beiden Objekte in den Relationen ihrer Teile und in der Größe ihrer Ausdehnung völlig gleich sind, sind sie dennoch nicht bloß hinsichtlich Ort und Lage verschieden. Beruht ihre Verschiedenheit auf einem inneren Grund oder auf einem äußeren? Machen verschiedene intrinsische oder verschiedene extrinsische Eigenschaften sie verschieden? Nach der relationalen Raumauffassung, wie sie Leibniz vertritt, müßte die Verschiedenheit inkongruenter Objekte auf verschiedenen extrinsischen Eigenschaften beruhen. Im Gegensatz dazu vertritt Kant die Auffassung, der Unterschied solcher Objekte habe einen inneren Grund. Damit spreche das Phänomen inkongruenter Gegenstücke gegen die Leibnizsche Raumkonzeption. Andererseits aber sprechen gewichtige Gründe gegen die absolute Raumauffassung Newtons. Es bedürfe folglich, so Kant, einer neuartigen Konzeption des Raumes. Als eine solche kann die in der Kritik der reinen Vernunft entwickelte Auffassung gelten, die sich von den beiden vorgefundenen darin unterscheidet, daß der Raum ursprünglich subjektiv statt ursprünglich objektiv ist.

Kant-Studien, Walter de Gruyter

Print ISSN: 0022-8877
Volume: 97, 03/2006
Pages: 33 - 49

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