Reinhardt Brandt
Philologisch-philosophische Antithesen
1. „Schwache“ oder „freie Menschen“?
„Weil es aber doch einem nachdenkenden und forschenden
Wesen anständig ist, gewisse Zeiten lediglich der Prüfung seiner eigenen
Vernunft zu widmen, hierbei aber alle Parteilichkeit gänzlich auszuziehen, und
so seine Bemerkungen anderen zur Beurteilung öffentlich mitzuteilen; so kann es
niemanden verargt, noch weniger verwehrt werden, die Sätze und Gegensätze, so
wie sie sich, durch keine Drohung geschreckt, vor Geschworenen von seinem
eigenen Stande (nämlich dem Stande schwacher Menschen) verteidigen können,
auftreten zu lassen.“ (KrV, A 475–476)
These: Wer diesen Text kritisch liest, stutzt
– was sollen die „schwachen Menschen“ hier? Ist nicht das bizarre „schwacher“
durch „freier“ zu ersetzen? Kant verbindet mit der Gerichtshofmetapher die gegen
die Politik der Machtsprüche des Absolutismus, aber auch gegen die
Gesetzlosigkeit des „status naturalis“ gerichtete Freiheit der Richter und
Geschworenen, nicht aber deren Schwäche. Erst im Staat unter Freiheitsgesetzen
könne ein Gerichtshof eingerichtet werden – „Zu dieser Freiheit gehört denn
auch, seine Gedanken, seine Zweifel, die man sich nicht selbst auflösen kann,
öffentlich zur Beurteilung auszustellen, ohne darüber für einen unruhigen oder
gefährlichen Bürger verschrieen zu werden [„durch keine Drohung geschreckt“] Das
liegt schon in dem ursprünglichen Rechte der menschlichen Vernunft, welche
keinen anderen Richter erkennt, als selbst wiederum die allgemeine
Menschenvernunft, worin ein jeder seine Stimme hat.“ (KrV, A 752) Die Freiheit
bezieht sich auf den Bürgerstand der Menschen und ihre Freiheitsgesetze. Wir
befinden uns im Bereich einer Rechtsinstitution – was soll da der Appell an die
Schwäche? Gibt es einen bürgerlichen Stand der Schwachen? Nein. Das Ergebnis der
Gerichtsverhandlung wird sein, dass weder Satz noch Gegensatz gilt oder dass
beide gelten könnten. Nun kommt hinzu, dass Kant zuvor (KrV, A 475) den Menschen
charakterisiert, der zwischen These und Antithese hin- und herschwankt – ein
schwacher Mensch, dem der nachdenkende und forschende Mensch entgegengesetzt
wird, der nun entschlossen vor dem Gerichtshof erfahren will, wie es um die
Ansprüche der beiden Parteien steht. Auch im nachfolgenden Text wird emphatisch
dafür argumentiert, dass der Mensch das Problem der Antinomie und seine
Auflösung in seiner eigenen Vernunft findet und daher „die Verantwortung
[Beantwortung?] nicht von sich abweisen und auf den unbekannten Gegenstand
schieben kann“. (KrV, A 479)
Kant-Studien, Walter de Gruyter
Print ISSN: 0022-8877
Volume: 96, 08/2005
Pages: 235 - 242
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