Mit einem im September 2003 beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Normenkontrollantrag macht das Land Berlin jetzt auch gerichtlich geltend, es befinde sich in einer extremen Haushaltsnotlage, die den Bund zu finanziellem Beistand verpflichte. Die Darlegungen Berlins lassen darauf schließen, dass das Land den Umfang der vom Bund beanspruchten Sanierungshilfe auf rund 40 Mrd. Euro schätzt. Dieser Fall wirft ein grelles Schlaglicht auf die gegenwärtige Finanzpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist auf dem Weg, den Schuldenstaat als neue Staatsform zu etablieren. Das führt zur Frage, ob und wie das Verfassungsrecht – Grundgesetz und Landesverfassungen – überhaupt in der Lage sein kann, krisenhaften Finanzsituationen vorzubeugen und sie, wenn sie eingetreten sind, zu bewältigen. Der Beitrag erwidert zugleich auf die Ausführungen von Joachim Wieland (ZSE 4/2003).
Print ISSN: 1610-7780
Volume: 2, 06/2004
Pages: 212 - 238