I. Problemstellung und Kontext
Der IX. Zivilsenat des BGH hatte sich in der Entscheidung vom 13.7.2006 erneut mit der Insolvenzfestigkeit von Konzernverrechnungsklauseln zu befassen. Das Urteil ist eine Ergänzung der fast auf den Tag genau zwei Jahre zuvor erlassenen Grundsatzentscheidung des Senats vom 15.7.2004. Damals hatte der BGH – entgegen der unter Geltung der neuen InsO mehrheitlich vertretenen Literaturauffassung – entschieden, dass eine Konzernverrechnungsklausel, nach welcher dem konzernangehörigen Vertragspartner des Schuldners die Befugnis eingeräumt war, gegen die Hauptforderung des Schuldners mit Gegenforderungen anderer konzernangehöriger Gesellschaften aufzurechnen, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens unwirksam ist. Mit dem hier zu besprechenden Urteil stellt der IX. Zivilsenat nun ergänzend fest, dass in der Insolvenz auch solche Konzernverrechnungsklauseln unanwendbar sind, die es einer Konzerngesellschaft gestatten, mit eigenen Forderungen gegen solche Forderungen des Insolvenzschuldners aufzurechnen, die diesem gegenüber einem anderen Konzernunternehmen zustehen.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 17, 01/2007
Pages: 13 - 16