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Jan Lieder

Zur Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs

Zugleich Besprechung der Urteile des BGH vom 13.12.2004 – II ZR 206/02 und II ZR 256/02 sowie vom 20.9.2004 – II ZR 302/02

I. Einführung

Mit dem Entwurf einer Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs hat der BGH dem gesetzlichen Kapitalschutzsystem der GmbH ein weiteres Rechtsinstitut hinzugefügt. Seine Entscheidungen »Bremer Vulkan«, »L. Kosmetik« und »KBV« schufen ein eigenständiges, zugleich gesellschaftsrechtlich und insolvenzrechtlich fundiertes Haftungskonzept, mit dessen Hilfe rechtsmissbräuchliche Zugriffe auf das als Haftungsfonds erforderliche Gesellschaftsvermögen sanktioniert werden sollen. Hintergrund dieser Rechtsfortbildung ist die unbeabsichtigte Lückenhaftigkeit der Kapitalschutzvorschriften des GmbH-Rechts, die vermittels dieser neu konzipierten Haftung wegen Insolvenzverursachung bzw. Insolvenzvertiefung beseitigt werden soll. Mit den beiden unter dem 13.12.2004 ergangenen Urteilen schreibt der II. Zivilsenat seine bisherige Rechtsprechungslinie fort und verleiht den tatbestandlichen Voraussetzungen der Existenzvernichtungshaftung zugleich schärfere Konturen.

Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht, Walter de Gruyter

Print ISSN: 1439-1589
Volume: 15, 07/2005
Pages: 309 - 319

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