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Wilhelm Uhlenbruck

Zur Geschichte des Konkurses

Die Geschichte des Konkurses ist eine Endlosgeschichte. Der Begriff »Konkurs« stammt nicht aus dem römischen Recht, sondern ist unter dem Einfluss des Werkes von Salgado de Samoza, königlicher Rat zu Valladolid über sein Werk »Labyrinthus creditorum concurrentium ad litem per debitorem communem inter illos causatam«, das 1646 erschienen ist, auch in Deutschland eingeführt worden. Der Begriff besagt, dass der Konkurs immer mehrere Gläubiger voraussetzt. Dies ist nach einigen Rechtsordnungen, wie z.B. in Österreich, auch heute noch der Fall. Das Wort »Insolvenz« beinhaltet nur die Illiquidität, nicht dagegen die Überschuldung. Für Rechtsordnungen, für die die Überschuldung kein Insolvenzauslöser ist, ist der Begriff problemlos. Wo liegen aber die Wurzeln des Konkurses?

Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht, Walter de Gruyter

Print ISSN: 1439-1589
Volume: 17, 01/2007
Pages: 1 - 5

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