Es ist eine bisher nicht wirklich gelöste Streitfrage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen es zur Beachtung einer Revisionsrüge bedarf oder ob dies vom Revisionsgericht in jedem Falle von Amts wegen zu berücksichtigen ist, wenn sich im Revisionsrechtszug herausstellt, dass das Tatgericht zu Unrecht seine sachliche Zuständigkeit angenommen hatte. Im Folgenden soll versucht werden, die Entwicklung des Problems nachzuvollziehen und eine Lösung aufzuzeigen.
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2006, 06/2006
Pages: 232 - 236