Sportereignisse und insbesondere Fußballspiele werden von Gewalttätern nach wie vor zum Anlass für Ausschreitungen genommen. Die Veranstalter sind innerhalb ihrer Verkehrsicherungspflicht gehalten, geeignete Vorkehrungen gegen potentielle Störer zu treffen. Seit einigen Jahren, namentlich seit dem Angriff auf den Gendarmen Daniel Nivel in Lens im Juni 1998, verstärken der Deutsche Fußball Bund (DFB) und die in ihm organisierten Vereine gemeinsam mit den staatlichen Behörden Vgl. Breucker, NJW2004, 1361 ff.;ders., Transnationale polizeiliche Gewaltprävention (2003), passim. Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Arbeitsgruppe Nationales Konzept Sport und Sicherheit, Ergebnisbericht, April 1993. Anfang 2004 waren ca. 1.700 bundesweite Stadionverbote in Kraft. Gerade bei Traditionsvereinen identifizieren sich »Hooligans« in der Regel intensiv mit ihrem Verein, vgl. Lösel/Bliesener/Fischer/Pabst, in: Bundesministerium des Innern (Hrsg.), Hooliganismus in Deutschland: Ursachen, Entwicklung, Prävention und Intervention, 2001, S. 61. Vgl. etwa Kössler, Presseerklärung der Initiative »Pro Fans«, veröffentlicht unter www.pro1530.de. Wägenbaur, Bericht aus Brüssel, ZRP 2003, 431.
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2005, 04/2005
Pages: 133 - 138