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Ernst-Joachim Lampe

Willensfreiheit und strafrechtliche Unrechtslehre

I.

Die ewige Wiederkehr der Diskussion über die Willensfreiheit des Menschen hat in den letzten Jahren nicht nur neue wissenschaftliche Erkenntnisse, sondern sogar ein neues „Menschenbild” hervorgebracht. Dieses Bild wird einerseits von der Selbsterfahrung idealistisch entworfen:

„Wir erfahren uns als freie und folglich als verantwortende, autonome Agenten. Esscheint uns, als gingen unsere Entscheidungen unseren Handlungen voraus und wirkten auf Prozesse im Gehirn ein, deren Konsequenz dann die Handlung ist”.

Zeitschrift für die Gesamte Strafrechtswissenschaft, Walter de Gruyter

Print ISSN: 0084-5310
Volume: 118, 04/2006
Pages: 1 - 43

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