Rechtsbehelfe gegen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gelten als unzulässig. Diese Praxis weckt jedoch Bedenken, weil sie sich taub stellt für die rechtsstaatlichen Potenziale, die einer Verfahrensanfechtung innewohnen. Ein solches Instrument erweist sich als verfassungsgeboten. Es bietet obendrein einen juristischen Weg, um unbegründete Strafprozesse vorbeugend abwehren zu können.
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2006, 08/2006
Pages: 322 - 328