Torsten Hartleb
Verstößt die Bestrafung des »therapeutischen Klonens« gegen Art. 103 II GG? – Zur verfassungskonformen Auslegung von § 8 I ESchG
I. Einführung
Um die Jahreswende 2005/6 ist die Weltöffentlichkeit durch einen in der Geschichte der Biomedizin wohl einmaligen Betrugsskandal in Aufruhr versetzt wurden. Nachdem der südkoreanische Stammzellforscher Woo Suk Hwang im Mai 2005 in einem Artikel der renommierten Fachzeitschrift »Science« behauptet hatte, mit Hilfe des sog. Dolly-Verfahrens patientenspezifische embryonale Stammzellen gewonnen und darüber hinaus die Effizienz dieser Klontechnik beim Menschen deutlich gesteigert zu haben, stellten sich seine wissenschaftlichen Daten im Dezember des selben Jahres als komplette Fälschung heraus. Mit diesem Manipulationsnachweis erhielten zugleich alle bis dahin gehegten Hoffnungen, durch das als »therapeutisches Klonen« bezeichnete Verfahren möglicherweise in naher Zukunft körpereigenes Zellersatzgewebe zur Bekämpfung bisher unheilbarer Krankheiten (Diabetes, Morbus Parkinson u. a.) gewinnen zu können, einen erheblichen Dämpfer.
Juristische Rundschau, Walter de Gruyter
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2006, 03/2006
Pages: 98 - 102
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