Art. 7, 8 Abs. 1, Art. 10, 12 Abs. 1 und 3, Art. 15 Abs. 4, Art. 36 Abs. 1 VvB; Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 8 EMRK; §§ 1684, 1697 a BGB
Art. 12 Abs. 3 VvB (= Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG) gewährt mit dem Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung des Kindes grundsätzlich jedem Elternteil ein Recht auf Umgang mit seinem Kind. Das Umgangsrecht steht auch dem Vater eines nichtehelichen Kindes zu. Das Umgangsrecht wird jedoch nicht schrankenlos gewährt. Einschränkungen ergeben sich aus dem Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und ungestörte Entwicklung (Art. 8 Abs. 1 VvB).
Beschl. des VerfGH des Landes Berlin v. 21.3.2005 – VerfGH 67/03.
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2005, 10/2005
Pages: 409 - 412