Die mögliche Verwendung von technischen Verfahren zur Aufdeckung von Lügen beschäftigt die Gerichte und die Rechtswissenschaft seit über fünfzig Jahren. Bisher haben sowohl der BGH als auch das BVerfG den Einsatz von Polygraphen im Strafverfahren abgelehnt. In der jüngsten »Lügendetektor-Entscheidung« des BGH wird die Unzulässigkeit mit der mangelnden Zuverlässigkeit dieses Beweismittels begründet. Diese Argumentation könnte mit Einführung eines neuen, zuverlässigeren Verfahren gegenstandslos werden. Vielversprechend erscheinen derzeit die in den Neurowissenschaften entwickelten bildgebenden Verfahren.
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2006, 04/2006
Pages: 146 - 150