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Jörg Eisele

Strafrechtlicher Schutz vor unbefugten Bildaufnahmen : - Zur Einführung eines § 201 a in das Strafgesetzbuch -

Mit dem 36. StrÄndG wurde ein § 201 a in das Strafgesetzbuch eingeföhrt

Das Gesetz ist am 6. 8. 2004 in Kraft getreten. Zu dieser Vorschrift vgl. auch Borgmann, NJW 2004, 2133; Flechsig, ZUM 2004, 605; Kühl, AfP 2004, 190; Lackner/Kühl, 25. Aufl. 2004, § 201 a, Rdn. 1 ff.

, der die Strafbarkeit der Verletzung des hüchstpersünlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen regelt. Erst jöngst wurde diese Thematik auch in der breiten Öffentlichkeit diskutiert, als nämlich Medien in den Vereinigten Staaten von Amerika Bilder der im Jahre 1997 bei einem Verkehrsunfall tüdlich verunglöckten Lady Diana verüffentlichten.

Juristische Rundschau, Walter de Gruyter

Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2005, 01/2005
Pages: 6 - 11

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