Mit seinen Entscheidungen vom 21.7.2005 und 12.1.2006 hat der Bundesgerichtshof zu der Frage Stellung genommen, wem die erst nach Aufhebung eines Insolvenzverfahrens beschiedenen Steuererstattungsansprüche zustehen. Dem BGH zufolge stehen die Ansprüche der Masse zu.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 09/2006
Pages: 406 - 409