Das Thema dieser Tagung ist nicht neu, auch wenn das mitunter so empfunden wird. Der Prozess zur Kreation eines „Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ (jetzt Art 2, 29 EUV), der eine EU-Strafrechtspolitik einschließt, beruht auf Vorüberlegungen in den 1980er Jahren und wurde schon mit dem Vertrag von Maastricht (1992) in Gang gesetzt. Spätestens seit Amsterdam (1997) hat sich die EU zu einer Werte- und Rechtsgemeinschaft entwickelt. Die demokratische Legitimation der EU zu einer Rechtssetzung auf diesem Gebiet leitet sich aus der Legitimation der Vertreter der nationalen Regierungen nach ihrem jeweiligen Verfassungsrecht ab.
Print ISSN: 0084-5310
Volume: 116, 08/2004
Pages: 320 - 325