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Joachim Jens Hesse, Alexander Gtz

Staatsreform in Deutschland – das Beispiel der Länder (II): Teil I dieser Dokumentation erschien in Heft 4/2003 der ZSE.

5. Der Fall Mecklenburg-Vorpommern: Reorganisation einer „Tochterverwaltung“

Nach den im ersten Teil dieser Dokumentation untersuchten Ländern (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Schleswig-Holstein) stellt Mecklenburg-Vorpommern das zweite ostdeutsche und das insgesamt dritte Beispiel eines dem Anspruch nach zweistufigen Verwaltungssystems dar. Interessant war hier, wie stark das nördlichste der fünf neuen Länder dem institutionellen Vorbild seines westlichen „Patenlandes“ Schleswig-Holstein ähnelte. Diese Verwandtschaft ließ sich bis in fachorganisatorische Details der Administration nachvollziehen, so etwa bei der Einrichtung einer zweigeteilten oberen Denkmalschutzverwaltung. Noch augenfälliger waren die Bezüge im kommunalen Bereich, wo die kleinteilige Struktur eines dreistufigen Systems übernommen wurde. Untechnisch formuliert erscheint es von daher angemessen, im Fall Mecklenburg-Vorpommerns (bis heute) von einer „Tochterverwaltung“ zu sprechen. Vergleicht man vor diesem Hintergrund den Status quo von „Mutter“ und „Tochter“ (Tabellen 6 und 7), fällt allerdings auf, dass Mecklenburg-Vorpommern trotz geringerer Landesgröße zum Zeitpunkt der Untersuchung einen deutlich differenzierteren Organisationsbesatz aufwies. Dies mochte im Hinblick auf die Erfordernisse beim Aufbau einer rechtsstaatlichen Verwaltung unmittelbar nach der „Wende“ notwendig erscheinen, erwies sich jedoch neun Jahre nach der Wiedervereinigung als dysfunktional. Von Überlegungen zum Kommunalbereich abgesehen, empfahl der Gutachter deshalb auch eine umfassende Reorganisation der Landesverwaltung. Sie sollte sich zunächst am Ausstattungsniveau Schleswig-Holsteins orientieren, um in einem zweiten Schritt eine Organisationsstruktur vorzusehen, wie sie bereits für das Nachbarland dargestellt wurde (Kap. III.4.).

Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften, Walter de Gruyter

Print ISSN: 1610-7780
Volume: 2, 04/2004
Pages: 106 - 143

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