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Jochen Bauerreis

Staatliche Überwachung der Geschäftsführung vor Insolvenzeintritt und staatsgeleitete Restrukturierung in Frankreich

I. Einführung

Das französische Insolvenzrecht ist soeben durch das neue Gesetz zur präventiven Unternehmenssanierung vom 26. Juli 2005 – flankiert durch die gerade noch rechtzeitig verabschiedete Ausführungsverordnung vom 28. Dezember 2005 – tief greifend reformiert worden. Auch wenn einige Bestimmungen des neuen Insolvenzgesetzes bereits seit dem Datum seiner Veröffentlichung am 27. Juli 2005 anwendbar sind, ist das neue Insolvenzrecht im Wesentlichen erst zum 01. Januar 2006 in Kraft getreten. Im Vorfeld hat dieses neue Gesetz freilich die Aufmerksamkeit sowohl der Wissenschaft als auch der beratenden und gerichtlichen Praxis auf sich gelenkt, da bereits während des seit mehreren Jahren andauernden Gesetzgebungsverfahrens die verschiedensten Interessenvertreter beteiligt waren und seit spätestens Juli 2005 die Kolumnen der namhaftesten französischen wirtschaftsrechtlichen Fachzeitschriften den Autoren verschiedenster Couleur und Provenienz ausreichend Gelegenheit zu einer ersten Darstellung und kritischen Stellungnahme gegeben haben. Pünktlich zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes sind auch in Deutschland erste Kurzdarstellungen zum neuen Insolvenzrecht erschienen.

Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Walter de Gruyter

Print ISSN: 0340-2479
Volume: 35, 07/2006
Pages: 294 - 330

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