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Gabriele Zwiehoff

Spannungen zwischen Verteidiger und Richter als Befangenheitsgrund

I. Befangenheitsanträge gehören in Strafverfahren fast schon zur Tagesordnung. Die Problematik der, wie es heißt, »von Leerformeln geprägten Rechtsprechung« zum Befangenheitsrecht liegt auf der Hand. Da es nicht möglich ist, all die Gründe erschöpfend aufzuzählen, welche ein Ablehnungsgesuch rechtfertigen können, hat der Gesetzgeber sich von vornherein auf die general-klauselartige und damit höchst auslegungsbedürftige Formulierung des § 24 Abs. 2 StPO beschränkt. Und konsequenter Weise lässt auch die gängige Definition alle entscheidenden Fragen offen. Interpretationsschwierigkeiten sind damit vorgezeichnet und Argumentationsspielräume ermöglichen es, je nach gewünschtem Ergebnis den Einzelfall zu entscheiden. Angesichts der Vielgestaltigkeit der Sachverhaltskonstellationen verwundert es also nicht, dass das Befangenheitsrecht sich durch eine fast unüberschaubare Kasuistik auszeichnet.

Juristische Rundschau, Walter de Gruyter

Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2006, 10/2006
Pages: 415 - 418

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