I. Das allgemeine Zivilrecht als Grundlage des Insolvenzrechts
Ob und inwieweit jemand Schuldner geworden ist und folglich in ein Insolvenzverfahren geraten kann, bestimmt in erster Linie das allgemeine Zivilrecht: Soweit dieses eine Verpflichtung verneint, verneint es zugleich den Anlass zu einem Insolvenzverfahren. Andersherum gesagt: Je leichter man nach dem Zivilrecht Schuldner wird, um so eher kann man in Insolvenz geraten.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 17, 05/2007
Pages: 221 - 227