I. Einleitung
Durch Art. 4 des »Haushaltsbegleitgesetzes 2006« wurde u. a. der allgemeine Steuersatz im Sinne des § 12 Abs. 1 UStG von 16% auf 19% angehoben. Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies für die Vergütung von Insolvenzverwaltern hat. In der Literatur werden hierzu erste Meinungen vertreten. Auch die Auffassung der Finanzverwaltung ist durch Einzeläußerungen verschiedener Landesfinanzverwaltungen – allerdings nicht in allgemein veröffentlichter Form – bekannt geworden. Die bekannt gewordene Verwaltungsauffassung ist mit der Literaturmeinung nicht identisch. Beide Auffassungen sollen daher unter umsatzsteuerrechtlichen Gesichtspunkten kurz analysiert und gewertet werden.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 17, 01/2007
Pages: 74 - 76