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Valentin Schmid

Schlussrechnung des Insolvenzverwalters mit 16% oder 19% Umsatzsteuer?

I. Einleitung

Durch Art. 4 des »Haushaltsbegleitgesetzes 2006« wurde u. a. der allgemeine Steuersatz im Sinne des § 12 Abs. 1 UStG von 16% auf 19% angehoben. Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies für die Vergütung von Insolvenzverwaltern hat. In der Literatur werden hierzu erste Meinungen vertreten. Auch die Auffassung der Finanzverwaltung ist durch Einzeläußerungen verschiedener Landesfinanzverwaltungen – allerdings nicht in allgemein veröffentlichter Form – bekannt geworden. Die bekannt gewordene Verwaltungsauffassung ist mit der Literaturmeinung nicht identisch. Beide Auffassungen sollen daher unter umsatzsteuerrechtlichen Gesichtspunkten kurz analysiert und gewertet werden.

Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht, Walter de Gruyter

Print ISSN: 1439-1589
Volume: 17, 01/2007
Pages: 74 - 76

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