In der Insolvenz einer – als solche firmierenden – GmbH & Co. KG kann ein Kommanditist auch dann nicht unbeschränkt in Anspruch genommen werden, wenn die Gesellschaft mit seiner Zustimmung vor der Handelsregistereintragung ihre Geschäftstätigkeit begonnen hatte.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 15, 04/2005
Pages: 163 - 165