Zur Ratifikation der Europäischen Verfassung werden in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten Volksabstimmungen abgehalten. Die nationalen Voraussetzungen hierfür sind sehr unterschiedlich, sie reichen vom obligatorischen Volksentscheid über ein fakultatives Referendum bis hin zum völligen Fehlen einschlägiger Rechtsgrundlagen. Da europarechtlich das Einstimmigkeitsprinzip vorgegeben ist, würde ein negatives Votum in einem einzigen Mitgliedstaat die Verfassung insgesamt scheitern lassen. Die bisherigen Erfahrungen mit EU-bezogenen Volksabstimmungen zeigen, dass diese meist nicht aufgrund europäischer, sondern nationaler Erwägungen entschieden werden. Es ist demokratietheoretisch fragwürdig, Entscheide, deren Rechtswirkung den nationalen Rahmen sprengt und sich zwingend auf die gesamte EU auswirkt, dem Volk zu überlassen, weil dieses, im Gegensatz zu anderen Staatsorganen, nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann. Nationale EU-Referenden werden deshalb nur zentrifugale Wirkung entfalten. Einzig ein europäisches Referendum könnte die direkte Demokratie in den Dienst des Integrationsprozesses stellen.
Print ISSN: 1610-7780
Volume: 2, 12/2004
Pages: 580 - 596