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Thomas Fürst

Prüfungs- und Überwachungspflichten im Insolvenzverfahren

I. Einleitung

Die Zahl der Insolvenzen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen; sie beginnt sich seit dem Jahr 2006 von hohem Niveau kommend rückwärts zu entwickeln.

In der Presse sind im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren erschreckende Informationen aufgetaucht. Laut Creditreform wurden in 2005 36.850 Unternehmens- und 68.900 Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Die Unternehmensinsolvenzen entwickelten sich erfreulicherweise im ersten Halbjahr 2006 weiter rückläufig; insgesamt werden für 2006 32.000 bis 34.000 neue Verfahren erwartet. Die Insolvenzschäden belaufen sich nach Creditreform-Untersuchungen auf ca. 18 Mrd. ? wegen unerfüllter Forderungen und einen Verlust von ca. 234.000 Arbeitsplätzen. Ein volkswirtschaftlicher Schaden riesigen Ausmaßes ist damit also verbunden.

Die Bewältigung solcher Zusammenbrüche ist in erster Linie Aufgabe der Insolvenzverwalter, insbesondere der Fachanwälte für Insolvenzrecht. Zusätzlich sind die Insolvenzgerichte und Gläubigerausschüsse damit befasst, das Verfahren zu begleiten, die Verwalter zu überwachen und schließlich zum Abschluss des Verfahrens auch die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters zu prüfen.

Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht, Walter de Gruyter

Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 11/2006
Pages: 499 - 502

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