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Ulrich Keller

Probleme im Umgang mit dem Schuldner aus Sicht des Vollstreckungsgerichts und des Zwangsverwalters

I. Einleitung

Die Abwicklung einer Zwangsverwaltung bringt für den Zwangsverwalter oftmals weniger juristische als tatsächliche Probleme mit sich. So kann die Inbesitznahme des Zwangsverwaltungsobjektes nach § 151 Abs. 1 ZVG schon bei der Erlangung des mittelbaren Besitzes problematisch sein, wenn beispielsweise Mieter keinen Briefkasten haben oder ihnen sonst die Zwangsverwaltung nicht bekanntgegeben werden kann oder Unterlagen über Mietverhältnisse vom Zwangsverwalter nicht beigebracht werden können.

Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht, Walter de Gruyter

Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 07/2006
Pages: 315 - 320

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