Ulrich Keller
Probleme im Umgang mit dem Schuldner aus Sicht des Vollstreckungsgerichts und des Zwangsverwalters
I. Einleitung
Die Abwicklung einer
Zwangsverwaltung bringt für den Zwangsverwalter
oftmals weniger juristische als tatsächliche Probleme mit sich.
So kann die Inbesitznahme des Zwangsverwaltungsobjektes nach
§ 151 Abs. 1 ZVG schon bei der Erlangung des mittelbaren Besitzes
problematisch sein, wenn beispielsweise Mieter keinen Briefkasten
haben oder ihnen sonst die Zwangsverwaltung nicht bekanntgegeben
werden kann oder Unterlagen über Mietverhältnisse vom Zwangsverwalter
nicht beigebracht werden können.
Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht, Walter de Gruyter
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 07/2006
Pages: 315 - 320
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