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Gerrit Horstmeier

Praktikumsverträge mit Hochschulabsolventen – angemessener Berufseinstieg oder sittenwidrig?

1. Ausgangslage

Bei dem Begriff der »Praktikanten« denkt man gemeinhin an Studenten, die während des Studiums ein so genanntes Pflichtpraktikum – auch Praxissemester genannt – zu absolvieren haben – eine bewährtes Instrument, mit dem Studenten ihr Studienwissen in der Praxis erproben und überprüfen können. Seit einiger Zeit ist jedoch ein Phänomen zu beobachten, dass mittlerweile auch zu entsprechenden Veröffentlichungen in der Presse geführt hat. Es handelt sich dabei auch um Praktikanten – aber um »Praktikanten«, die bereits ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben.

Juristische Rundschau, Walter de Gruyter

Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2006, 08/2006
Pages: 313 - 316

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