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Sebastian Khler

Pfälzisches OLG Zweibrücken v. 25. 5. 2005 – 3 W 63/05, Rechtsschutz eines Telekommunikationsanbieters gegen richterliche Eingriffe

Art. 10 Abs. 1, 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG; §§ 31 Abs. 5, 21 Abs. 1 POG Rheinland-Pfalz; §§ 27, 29 FGG

1. In der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ist grundsätzlich die Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zwecke der Feststellung der Rechtswidrigkeit nicht vorgesehen; eine solche kommt vielmehr nur bei tief greifenden Grundrechtseingriffen oder Bestehen einer Wiederholungsgefahr in Betracht.

2. Eine auf der Grundlage des § 31 POG ausgesprochene Anordnung der Bekanntgabe eines Telefonteilnehmers stellt keinen den Telekommunikationsdienstleister betreffenden tief greifenden Grundrechtseingriff dar.

Beschl. des Pfälzischen OLG Zweibrücken vom 25. 5. 2005 – 3 W 63/05.

Juristische Rundschau, Walter de Gruyter

Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2006, 07/2006
Pages: 286 - 289

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