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Detlef Kleindiek

Ordnungswidrige Liquidation durch organisierte „Firmenbestattung“

I. Einleitung

Die bevorstehende Reform des GmbH-Rechts ist durch eine doppelte, tendenziell gegenläufige Aufgabenstellung geprägt. Im Zuge der Rechtsprechung des EuGH zu den europäischen Auslandsgesellschaften sieht sich das Recht der GmbH dem nachhaltigen Druck eines europaweiten Wettbewerbs der Gesellschaftsformen ausgesetzt. Das wirft die Frage seiner Deregulierung auf, auch und gerade im Sinne eines Rückbaus des gläubigerschützenden Normensystems. Ausgangspunkt der Reformdebatte war freilich ein ganz anderes Phänomen, nämlich der missbräuchliche Umgang mit der GmbH in der Krise, und zwar unter Einsatz von – verbreitet so genannten – „Firmenbestattern“. Vor allem die Machenschaften dieses Gewerbes hatten vor vier Jahren die Länderjustizminister veranlasst, das Bundesjustizministerium um Prüfung des Reformbedarfs im GmbH-Recht zu bitten. Einer an diesem Problem ansetzenden GmbH-Novelle muss es darum gehen, Defizite im bestehenden Gläubigerschutz zu analysieren und – durch Ausbau der lex lata – zu bekämpfen. Jene beiden (konkurrierenden) Teilaufgaben sind vom Gesetzgeber zu bewältigen. Im Titel des „Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)“ wird die damit verbundene Herausforderung schon geschickt „vermarktet“.

Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Walter de Gruyter

Print ISSN: 0340-2479
Volume: 36, 04/2007
Pages: 276 - 310

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