1. Aus Spannungen zwischen Verteidiger und Richter, die ihren Ausgang in einem anderen Verfahren haben, kann der Angeklagte nicht ohne weiteres darauf schließen, dass der Vorsitzende eine eventuelle Abneigung gegen den Verteidiger auf ihn und seine Sache im nun anhängigen Verfahren überträgt.
Beschl. des OLG Hamm v. 7. 10. 2004 – 2 Ss 345/04.
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2006, 10/2006
Pages: 437 - 438