InsO §§ 17, 96, 133
Urteil vom 13.1.2005 – 27 U 138/04
Der Anfechtbarkeit einer Verrechnungsabrede steht es weder entgegen, dass diese vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen wurde, noch dass der Schuldner seine Zahlungsunfähigkeit nicht erkannt haben will oder er mit der Bevorzugung eines Gläubigers keine besonderen unlauteren Absichten gegenüber den anderen Gläubigern verband.
(Leitsatz der Redaktion)
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 15, 04/2005
Pages: 218 - 219