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Franz Erich Kollroß

Neuerungen im Betriebsrentenrecht

I. Das Alterseinkünftegesetz

Durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) vom 5.7.2004 wurden zum 1.1.2005 vor allem das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, das jetzt auch offiziell als Betriebsrentengesetz (BetrAVG) bezeichnet wird, und das Einkommenssteuergesetz (EStG) geändert.

Ausgangspunkt für das Gesetzesvorhaben war die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts an den Gesetzgeber, gleiche steuerliche Rahmenbedingungen für die Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamtenpensionen zu schaffen, nachdem in diesem Urteil die Unvereinbarkeit der bisher unterschiedlichen Besteuerung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes festgestellt worden war.

Der Gesetzgeber hat die Gelegenheit genutzt, über die Notwendigkeiten durch das BVerfG-Urteil hinaus den Regelungsweg fortzusetzen, der mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) schon 2001 begonnen wurde: Förderung der kapitalgedeckten zusätzlichen Altersvorsorge insbesondere im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung und durchgängige nachgelagerte Besteuerung aller Alterseinkünfte.

Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht, Walter de Gruyter

Print ISSN: 1439-1589
Volume: 15, 07/2005
Pages: 327 - 332

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