I. Problembeschreibung
In mehreren Entscheidungen hatten sich die Landgerichte Bonn, Frankfurt und Berlin bei imWesentlichen gleichgelagerten Sachverhalten mit dem Verhältnis von § 84 InsO und § 96 Abs. 1 Ziff. 3 InsO zu befassen, nämlich mit dem Problem, ob durch § 84 InsO, wonach die Auseinandersetzung einer Gesellschaft oder Gemeinschaft außerhalb des Insolvenzverfahrens zu erfolgen habe, der Rückgriff auf das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Ziff. 3 InsO ausgeschlossen ist.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 15, 07/2005
Pages: 320 - 323