I. Einleitung
In einer neueren Entscheidung des BGH sind zwei bekannte Problemkreise in eigentümlicher Weise miteinander kombiniert: Es geht zum einen um das Problem, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen die von ihm getroffene Entscheidung durch den Einzelrichter (und nicht durch die Kammer) erfolgt. Zum anderen stellt sich das Problem, dass dieses Rechtsmittel durch das Gericht erst nachträglich zugelassen wird. Der BGH hat diesen Fall nicht, wie man vielleicht erwarten konnte, durch Rückgriff auf die für die beiden Problemkreise bekannten Grundsätze gelöst, sondern durch einen neuartigen Lösungsansatz, der zu einer bisher so noch nicht bekannten Analogie zu der Vorschrift des § 321 a ZPO führt. Vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung zu den beiden Problemkreisen werden Bedenken an dem vom BGH in dieser Entscheidung verfolgten Lösungsweg aufgezeigt und statt dessen alternative Lösungsansätze erwogen.
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2005, 05/2005
Pages: 177 - 180