Die jüngere Strafrechtsgesetzgebung zeigt eine stärkere präventive Tendenz. Die strafprozessuale Begleitung materiellrechtlicher Neuerungen ist dabei nicht immer ganz ausreichend. Dies wird nachfolgend am Beispiel der prozessualen Regelung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung in § 275 a StPO erörtert. Dabei geht es um die Möglichkeit mehrfacher Verfahren zur nachträglichen Anordnung der Maβregel.
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2006, 01/2006
Pages: 14 - 17