BGB § 823; GmbHG § 64; StGB § 263
Urteil vom 20.4.2006 – 10 S 44/05
Die in § 64 GmbHG niedergelegte Haftung wegen Insolvenzverschleppung ist primär nicht gesellschafts-, sondern insolvenzrechtlich ausgestaltet. Insoweit ist durch die persönliche Inanspruchnahme des director die EU-Niederlassungsfreiheit nicht verletzt.
(Leitsatz der Redaktion)
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 08/2006
Pages: 390 - 393