InsO §§ 131, 143
Beschluss vom 10.8.2005 – 309 S 49/05
Zahlungen des Gesellschafter-Geschäftsführers aus seinem Privatvermögen, welche das Vermögen der insolventen Gesellschaft nicht nachweisbar schmälern, sind nicht anfechtbar.
(Leitsatz der Redaktion)
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 12/2005
Pages: 43 - 43