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Ewa M. Guzik Makaruk

„Ne bis in idem“, Europäischer Haftbefehl und der Verfassungsentwurf für Europa aus polnischer Sicht

Als Vertreterin Polens möchte ich die Aufmerksamkeit auf die Probleme der strafrechtlichen Regelungen lenken, mit denen wir bald zu kämpfen haben werden. Der geplante Termin für den polnischen EU-Beitritt ist der 1. Mai 2004. Es bleibt immer weniger Zeit, das polnische Rechtssystem den in der EU üblichen Rechtsstandards im Bereich der Justiz und der inneren Belange anzupassen. Besonders viel zu tun gibt es bei der Anpassung des materiellen Strafrechts, des Strafprozess- und des Strafvollzugsrechts, denn die Europäische Union hat bereits mit der Umsetzung des europäischen Territorialitätsprinzips begonnen. Ich möchte mich im Folgenden auf drei Aspekte konzentrieren, und zwar auf das Prinzip ne bis in idem procedatur (I.), auf den Europäischen Haftbefehl (II.) sowie auf den Entwurf einer Verfassung für Europa (III.).

Zeitschrift für die Gesamte Strafrechtswissenschaft, Walter de Gruyter

Print ISSN: 0084-5310
Volume: 116, 08/2004
Pages: 372 - 375

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