Angesichts der Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts kommt der Koordinierung der öffentlichen Haushalte in föderalen EU-Mitgliedstaaten entscheidende Bedeutung zu. In Deutschland ist hierfür der Finanzplanungsrat zuständig, der sich aus den Finanzministern von Bund und Ländern sowie Kommunalvertretern zusammensetzt. Zu den zentralen Aufgaben dieses Gremiums gehört die Aufstellung einer einheitlichen Systematik der Finanzplanung, die eine den gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen entsprechende Erfüllung öffentlicher Aufgaben erlaubt. Anhand der aktuellen Ausgabenentwicklung im Rahmen der „Hartz IV“-Reform, die die Probleme des öffentlichen Gesamthaushalts verschärft hat, wurden allerdings erhebliche Defizite in der finanzpolitischen Koordinierung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ersichtlich. Zu berechtigter Hoffnung auf Verbesserung gibt die Koalitionsvereinbarung vom November 2005 Anlass, der zufolge ein Nationaler Stabilitätspakt im Grundgesetz verankert werden soll.
Print ISSN: 1610-7780
Volume: 4, 04/2006
Pages: 57 - 87