1. Vor dem Hintergrund von Globalisierung und immer enger werdender Vernetzung der Volkswirtschaften stellen Fälle mit Auslandsbezug im Wirtschaftsrecht heutzutage faktisch keine Besonderheit mehr dar. Auch ihre rechtliche Handhabung sollte Routine sein: Der Gesetzgeber hat 1986 ein modernes Gesetz zum Internationalen Privatrecht zur Verfügung gestellt, in dem gerade das Vertragsrecht ausführlich geregelt wurde. Die kollisionsrechtliche Dogmatik ist weit entwickelt, zu zahlreichen Einzelfragen liegen bereits höchstrichterliche Entscheidungen vor, weitere ergehen laufend.
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2006, 08/2006
Pages: 309 - 313