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KG, Urteil vom 23. 11. 2004 – 7 U 73/04, Widerspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters gegen Lastschriften

Über die Möglichkeiten des Insolvenzschuldners hinaus ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, Lastschriften im Einziehungsermächtigungsverfahren zu widersprechen. Es ist nicht seine Sache, eine vor dem Insolvenzantrag unvollständig erfüllte Verbindlichkeit endgültig zu vollziehen oder einer schwebend unwirksamen Erfüllungshandlung des Schuldners durch Genehmigung zur Wirksamkeit zu verhelfen.

Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht, Walter de Gruyter

Print ISSN: 1439-1589
Volume: 15, 04/2005
Pages: 157 - 158

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