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Wolfgang Renzsch

Was kann und soll die Föderalismuskommission?

Die von Bundestag und Bundesrat eingesetzte Föderalismus-Kommission strebt eine Reform der bundesstaatlichen Ordnung durch eine Entflechtung der Gesetzgebungskompetenzen, eine Reduzierung des Einflusses des Bundesrates, eine Effektivierung deutscher Interessenvertretung im Rahmen der Europäischen Union sowie den Abbau von Mischfinanzierungen an. Allgemeine Zielsetzung ist ein Zugewinn an Effizienz, Transparenz und Flexibilität. Es ist damit zu rechnen, dass die Kommission umsetzbare Handlungsoptionen vorlegen wird. Allerdings wird sie keine radikale Reform vorschlagen, sondern eher pragmatische, inkrementelle Modernisierungsschritte.

Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften, Walter de Gruyter

Print ISSN: 1610-7780
Volume: 2, 04/2004
Pages: 94 - 105

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