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Felix Blobel, Hannes Rsler

Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht bei Gewinnmitteilungen aus dem Ausland

I. Einleitung

Die systemkonforme Einordnung des Erfüllungsanspruchs bei sog. Gewinnmitteilungen nach § 661 a BGB hat Gerichte und Wissenschaft bereits intensiv beschäftigt. Das Grundproblem ist die Zwittereigenschaft der 2000 in Kraft gesetzten Norm: Sie versucht auf schuldrechtliche Art und Weise wettbewerbsrechtliche Ziele durchzusetzen. Nachbarländer–bis auf Österreich mit seinem seit 1998 bestehenden, fast wortgleichen § 5 j Konsumentenschutzgesetz – versuchen dagegen, das Problem über das Lauterkeitsrecht zu lösen, was sich zumindest aus Sicht des deutschen und des österreichischen Gesetzgebers als unzureichend erwiesen hat. Die Versender von Gewinnmitteilungen werden also »beim Wort genommen«, und zwar trotz der faktischen Schwierigkeiten bei der Vollstreckung eines Titels gegen das regelmäßig im Ausland sitzende und sodann meist rasch insolvent werdende Unternehmen. Damit verfolgt die Norm eindeutig präventive Ziele, auch wenn der BGH im Zusammenhang mit der verneinten Frage der Verfassungswidrigkeit von § 661 a BGB die Parallele zum zivilrechtlichen Strafschadensersatz im Sinne von punitive damages abgelehnt hat.

Juristische Rundschau, Walter de Gruyter

Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2006, 11/2006
Pages: 441 - 443

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