I. Zur Themenstellung
1. Die Szene der GmbH-Reform
Das Bild der deutschen GmbH ist seit langem von zwei in etwa gegenläufigen Tendenzen gekennzeichnet, die sich beide in der gerichtlichen Entscheidungspraxis und in den Überlegungen zur Rechtsformwahl und zur Satzungsgestaltung bei GmbH niederschlagen. Auf der einen Seite gibt die allgemein bekannte schlechte Insolvenzstatistik der GmbH, besonders in der ersten Zeit nach der Gründung, immer wieder Anlass zu konsequenter und rechtsfortbildend verschärfter Anwendung der gesetzlichen Institute des Gläubigerschutzes in und außerhalb der Krise der Gesellschaft und zum Kampf gegen Umgehungsversuche bei der Gründung und Finanzierung von GmbH. Auf der anderen Seite werden Vorschriftenwie die vielfach als lästig empfundene Einschaltung der IHK in das Gründungsverfahren und die Pflicht zum Beweis der Einlagenzahlung anders als durch die Versicherung des Geschäftsführers nach der Auskunft mancher Praktiker auffallend großzügig gehandhabt, was ein gewisses Bedürfnis nach Lockerung einiger Fesseln des GmbH-Rechts erkennen lassen könnte. Beide Entwicklungslinien – weitere Verschärfung, zumindest aber Aufrechterhaltung des Gläubigerschutzes, und Liberalisierung des Gründungsvorgangs – beeinflussen die aktuelle rechtspolitische Diskussion und kehren, wenn auch mit unterschiedlichem Gewicht, im Referentenentwurf eines als MoMiG bezeichneten Reformgesetzes zum GmbH-Recht wieder.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 11/2006
Pages: 485 - 494