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Dieter Dölling

Geschäftsführer einer in städtischem Alleinbesitz befindlichen GmbH als Amtsträger; Änderung der Strafdrohung und Verjährung (mit Anmerkung Dölling)

Der Geschäftsführer einer GmbH, die sich in städtischem Alleinbesitz befindet und deren wesentliche Geschäftstätigkeit die Versorgung der Einwohner mit Fernwärme ist, ist Amtsträger gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB, wenn die Stadt die Geschäftstätigkeit im öffentlichen Interesse steuert.

Liegen wegen einer Veränderung der Strafdrohung die Voraussetzungen der Ruhensvorschrift des § 78 b Abs. 4 StGB vor, so ist § 2 Abs. 3 StGB zu beachten.

Juristische Rundschau, Walter de Gruyter

Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2005, 01/2005
Pages: 27 - 31

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