I. Das Problem
In den letzten Jahren driftet das Strafrecht in der „westlichen Welt” von einer relativ statischen Position als der harte Kern der bürgerlichen Rechtsordnung – idealtypisch: an dem man behutsam feilte oder um den vor jeder Richtungsänderung intensive politische und technische Auseinandersetzungen geführt wurden – hin zu einer exponierten Vorhutsstellung, in der rapide neue Inhalte eingeführt und alte novelliert werden, so dass tagespolitische Belange mit neuartiger Raschheit auch im Strafgesetzbuch ankommen.
Print ISSN: 0084-5310
Volume: 117, 06/2005
Pages: 267 - 289