I. Einleitung
Schon seit langem wird über die Notwendigkeit diskutiert, das Amtsrecht der Staatsanwaltschaft zu reformieren; dafür werden neben Grundsatzargumenten auch politische Ereignisse angeführt.
Neuerdings kommen Anstöße, die diese Diskussion beleben können, von außerhalb der deutschen Rechtsordnung: Die Europäische Gemeinschaft betreibt die Einführung eines Europäischen Staatsanwaltes, der im Rahmen der Betrugsbekämpfung zu Lasten des Gemeinschaftshaushaltes Ermittlungen durchführen soll. Seine Rechtsstellung unterscheidet sich deutlich von der des deutschen Staatsanwalts.
Auch das Völkerrecht gibt Hinweise für die Rechtsstellung von Anklägern. Die Ankläger vor dem Internationalen Strafgerichtshof und den Ad-hoc-Straftribunalen für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda sind selbständige Organe dieser Gerichte und ausdrücklich weisungsfrei. Dieser Beitrag untersucht, inwieweit Europa- und Völkerrecht die Diskussion über die Reformbedürftigkeit des Amtsrechts der Staatsanwälte in Deutschland zu beeinflussen vermögen.
Print ISSN: 0022-6920
Volume: 2005, 09/2005
Pages: 363 - 370