Durch das so genannte Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde das deutsche Recht an die so genannten EG-Übernahmerichtlinie angepasst. Die Änderungen betreffen insbesondere das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG). Da die EG-Übernahmerichtlinie bei Verabschiedung des WpÜG Ende 2001 bereits deutliche Konturen angenommen hatte und das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene WpÜG deshalb eine mögliche Regelung auf europäischer Ebene berücksichtigte, führte die bis zum 20. Mai 2006 in nationales Recht umzusetzende EG-Übernahmerichtlinie nicht zu einer Generalrevision des WpÜG, sondern nur zu punktuellen Änderungen.
Print ISSN: 0340-2479
Volume: 36, 01/2007
Pages: 37 - 70