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Curt Wolfgang Hergenröder

Entschuldungsmodell statt Verbraucherinsolvenz bei Masselosigkeit

I. Der kontinuierliche Anstieg der Verbraucherinsolvenzverfahren als eigentlicher Auslöser der Reform

Eine neue und diesmal grundlegende Reform des Verfahrens der Entschuldung zahlungsunfähiger Personen steht bevor. Es ist schon die zweite nach ihrer Einführung im Jahre 1999 und wie schon beim letzten Mal im Jahre 2001 kommt sie, bevor das geltende Recht sich bewähren konnte. Geht es also darum, einen eklatanten Fehlgriff des Gesetzgebers zu korrigieren? Wer dies annimmt, liegt falsch.Zwar kann man am augenblicklichen Rechtszustand sicherlich Kritik anbringen. Seit nunmehr über zwei Jahren werden demgemäß immer wieder neue Reformansätze undVerbesserungsmodelle diskutiert. Die eigentlichen Gründe für den soeben vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung völlig mittelloser Personen und zur Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens (im Folgenden: InsO-E) liegen aber anderswo: nämlich bei den sprunghaft gestiegenen Kosten für die öffentliche Hand. So merkwürdig dies auf den ersten Blick klingen mag: Der drastische Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und damit der Verfahrenskosten ist gerade der sicherste Beleg für den jedenfalls konzeptionellen Erfolg des geltenden Rechts. Diese Feststellung folgt aus der Zielsetzung der Insolvenzordnung, wie sie in § 1 Satz 2 InsO unmissverständlich zum Ausdruck kommt:

»Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.«

Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht, Walter de Gruyter

Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 06/2006
Pages: 265 - 275

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