I. Aktiengesellschaft als typischer eigenverwaltender Schuldner
Der Gesetzgeber hatte die Eigenverwaltung des Schuldners als Chance gesehen, eine frühzeitige Eigenantragstellung anzuregen und u. a. die Kosten des Insolvenzverfahrens zu senken. Die Anordnung der Eigenverwaltung ist allerdings nach wie vor nicht einmal ein Ausnahmefall in der insolvenzrechtlichen Praxis geblieben, obwohl die Erkenntnis artikuliert wird, dass es sich – betrachtet man dieses Rechtsinstitut systematisch – um einen Regelfall des Insolvenzverfahrens handelt.
Print ISSN: 1439-1589
Volume: 16, 10/2006
Pages: 451 - 455